Die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften in Deutschland wurde im Oktober 2024 aufgehoben. Diese Entscheidung bringt erhebliche steuerliche Erleichterungen für private Anleger und Trader. In diesem Beitrag erfährst du, was die Aufhebung bedeutet, welche Auswirkungen sie hat und wie du als Anleger davon profitieren kannst.
Was war die Verlustverrechnungsbeschränkung?
Seit 2021 durften Verluste aus Termingeschäften, wie z.B. Optionen oder Futures, nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden. Verluste, die diesen Betrag überschritten, konnten nicht direkt geltend gemacht werden und mussten auf zukünftige Jahre vorgetragen werden. Dies führte zu einer asymmetrischen Besteuerung, bei der Anleger in bestimmten Fällen Steuern auf Gewinne zahlen mussten, obwohl sie insgesamt keine Nettogewinne erzielt hatten.
Kritik an der Regelung
Die Verlustverrechnungsbeschränkung wurde von vielen Experten und Gerichten als verfassungswidrig angesehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) äußerte in einem Urteil vom Juni 2024 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Die asymmetrische Behandlung von Gewinnen und Verlusten widersprach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und führte zu erheblichen Nachteilen für private Anleger.
Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung im Jahr 2024
Im Oktober 2024 beschloss der Bundestag im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung. Diese Entscheidung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2020, was bedeutet, dass betroffene Steuerpflichtige ihre Verluste aus den vergangenen Jahren vollständig mit Gewinnen verrechnen können.
Welche Vorteile bringt die Aufhebung?
Die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung bringt zahlreiche Vorteile für private Trader und Kapitalanleger:
- Volle Verrechnung von Verlusten: Ab sofort können Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden.
- Rückwirkende Anwendung: Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2020. Anleger können somit ihre Steuerbescheide für die Jahre 2020 bis 2023 anpassen lassen.
- Mehr Planungssicherheit: Die Aufhebung schafft mehr Sicherheit für Anleger, da sie nicht mehr befürchten müssen, auf fiktive Gewinne Steuern zahlen zu müssen.
- Attraktivität des Standorts Deutschland: Durch diese Änderung wird Deutschland als Standort für Kapitalanleger wieder attraktiver und wettbewerbsfähiger im internationalen Vergleich.
Fazit: Ein großer Schritt für private Anleger
Die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist eine wichtige steuerliche Erleichterung für private Trader und Kapitalanleger in Deutschland. Die rückwirkende Anwendung sorgt dafür, dass auch vergangene Steuerfälle korrigiert werden können. Dies stellt eine deutliche Verbesserung dar und schafft mehr Gerechtigkeit im deutschen Steuerrecht.